19.08.2019
byon unterstützt seit März 2019 Finanzdienstleister bei der Umsetzung der EU-Richtlinie MiFID II. Der neue Kommunikationsdienst MiFID II Sprachaufzeichnung erweitert das umfassende Produktportfolio des Frankfurter Telekommunikationsunternehmens. Die Regelungen der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) II, die zweite europäische Finanzmarktrichtlinie, hat die Europäische Union (EU) im Januar 2018 erlassen. Mit dem Ziel der Verbesserung des Anlegerschutzes sind Unternehmen, die Dienstleistungen im Banken- und Finanzbereich anbieten, verpflichtet, sämtliche Kommunikation mit ihren Kund*innen zu dokumentieren beziehungsweise aufzuzeichnen. Die Kund*innen können verlangen, dass ihnen die Aufzeichnungen oder Kopien zur Verfügung gestellt werden.
Der Dienst MiFID II Sprachaufzeichnung ist eine additiv buchbare Funktion der byon vTK. Sie ermöglicht es dem Kunden, aufzeichnungspflichtige Sprachkommunikationen aufzunehmen und sicher zu archivieren. Im Pilotprojekt verfügt jeder Nutzer über zwei Leitungen, damit die anforderungskonforme Ausführung von aufzeichnungspflichtiger und nicht-aufzeichnungspflichtiger Kommunikation getrennt voneinander sichergestellt ist. Zudem ist die MiFID II Sprachaufzeichnung EU-weit einsetzbar und konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Erstkunde von MiFID II Sprachaufzeichnung bezieht die byon vTK aus der Cloud und profitiert dadurch von der Verfügbarkeit, Flexibilität und Aktualität der Lösung. Die byon-Lösungen werden auf unternehmenseigenen Servern gehostet, die ausschließlich in deutschen Rechenzentren stehen.
„Das Projekt MiFID II Sprachaufzeichnung zeigt, dass wir individuelle und komplexe Anforderungen der Kund*innen erfolgreich umsetzen und dabei neue Standards entwickeln können“, sagt Thermer. Wir sind stolz, dass sich der Kunde bei der Umsetzung der EU-Richtlinie nun für unsere Lösung entschieden hat.“